Zuschüsse
Staatliche Zuschüsse für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg
Woher kommt das Geld?
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Die Jugendarbeit der Kirchengemeinden wird überwiegend aus gemeindeeigenen Mitteln oder durch Bezuschussung aus den Kirchenkreisen finanziert. Hinzu kommen Spenden und andere Fördertöpfe wie z.B. bezirkliche Sondermittel.
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Die Freie und Hansestadt Hamburg bezuschusst die Arbeit der Jugendverbände in Hamburg.
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Die [EJH] ist für die evangelisch-lutherischen und evangelisch-reformierten Gemeinden, Regionen und Kirchenkreise auf hamburger Staatsgebiet anerkannter Jugendverband.
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Grundlage ist der Landesförderplan Familie und Jugend (LFP) in seiner jeweils gültigen Fassung. Die zuständige Behörde ist das 'Amt für Familie' (Sachgebiet Jugendverbandsarbeit FS 422), das Teil der 'BASFI - Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration' ist.
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Nur die [EJH] kann Zuschüsse nach dem Landesförderplan beantragen.
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Alle LFP-Zuschüsse, die über die [EJH] den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zukommen, werden durch die [EJH] in einem Jahresantrag beantragt und zum Anfang des kommenden Jahres in einem Verwendungsnachweis abgerechnet.
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Alle Anträge werden bei der Behörde als [EJH]-Anträge behandelt. Das bedeutet jede Freizeit, jedes Seminar oder auch jede juleica-Schulung ist für die Behörde eine Veranstaltung der [EJH].
--> Das Geld kommt vom Staat - es sind also Steuermittel und keine kirchlichen Mittel!
Warum so viel Bürokratie?
- Insgesamt verteilt die [EJH] jedes Jahr über 200.000,-€ an Steuermitteln an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise.
- Die [EJH] ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) verantwortlich.
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Die Vielfalt der einzelnen Veranstaltungen, Seminare und Freizeiten und die Unterschiedlichkeit der Träger zwingt uns, 'verbandsintern' zu regeln, wie das Geld beantragt und abgerechnet wird.
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Deshalb gibt es Antrags- und Abrechnungsformulare, die unter www.ejh-online.de zum Download zur Verfügung stehen. Wir haben neue Exeltabellen erstellt, die hoffentlich von allen am PC ausfüllbar sind. Natürlich kann auch 'von Hand' beantragt werden.
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Die einzelnen Abrechnungen werden - auch Jahre später - in Stichproben durch die Behörde kontrolliert. Deshalb müssen alle Unterlagen und Belege 7 Jahre aufgehoben werden. Wir bitten Euch Ausgaben und Einnahmen sauber aufzulisten und uns Kopien der Belege zuzusenden.
--> Die [EJH] muss die richtige Verwendung aller Mittel nachweisen können.
Die Teilnehmendenliste
- Die Behörde hat festgelegt, dass Grundlage für jeden Zuschuss eine ausgefüllte und auf jeder Seite von der Leitung unterschriebene Teilnehmendenliste ist.
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Sie muss von jedem Teilnehmenden unterschrieben werden. Bitte füllt die Daten der Teilnehmenden möglichst vorher aus. Das Original wird mit dem Abrechnungsbogen (bei Wandereuro der Antrag) an die [EJH] geschickt.
--> Ohne Teilnehmendenliste gibt es keinen Zuschuss!
Was fördert der Landesförderplan?
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Die Teilnahme von 'Einkommensschwachen' an Freizeiten (Pos. 2.3.2.2)
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Seminare zur Ausbildung von GruppenleiterInnen: 'juleica-Schulungen' (Pos. 2.3.1.2)
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Seminare zur Fortbildung von GruppenleiterInnen: 'juleica-Verlängerungs-Schulungen' (Pos. 2.3.1.2)
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Innerverbandliche Seminare und Veranstaltungen, also z.B. den Kirchenkreisjugendausschuss oder auch die Arbeit des [EJH]-Vorstandes. (Pos. 2.3.1.2 und 2.3.1.1)
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Außerdem finanziert sich die Miete der [EJH]-Räume (Pos. 2.3.1.5) und das Gehalt des [EJH]-Bildungsreferenten (2.3.1.3) überwiegend aus dem Landesförderplan.
--> Die Arbeit der [EJH], Freizeiten und die außerschulische Jugendbildung
Wer kann Zuschüsse beantragen und erhalten?
- Prinzipiell können alle [EJH] Mitglieder Zuschüsse bekommen.
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Die [EJH] hat jedoch keine Mitgliedslisten, denn alle Teilnehmenden und MitarbeiterInnen der evangelischen Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen in Hamburg sind faktisch [EJH]-Mitglied: Also eigentlich jedes Kind ab 6 Jahren im Kindergottesdienst - alle TeilnehmerInnen einer Freizeit - und natürlich all die engagierten Haupt- und Ehrenamtlichen. Das ist zu unspezifisch. Deshalb gilt:
--> Alle Anträge müssen über eine Kirchengemeinde oder einem Kirchenkreis in Hamburg gestellt werden.
Gibt es noch andere Zuschussmöglichkeiten?
- Internationale Jugendbegegnungen werden von Bundesländern oder vom Bund gefördert. Da wir als evangelische Jugend Teil eines Bundesverbandes sind, nämlich der aej (Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in Deutschland), können wir KJP Mittel (Kinder- und Jugendplan des Bundes) beantragen. Fragen hierzu beantwortet Siegmar Grapentien, der Bildungsreferent der [EJH].
Kontakt: Königstraße 54, 22767 Hamburg, Tel: 040 - 306 20 1372
Die Anträge gehen dann an die aej (www.evangelische-jugend.de) in Hannover. Informationen findet ihr hier: http://www.evangelische-jugend.de/themen/foerderung/internationale-foerderung
- Interessant können auch europäische Projekte und Initiativen sein. Dazu befinden sich Informationen im Internet unter: www.jugend-in-aktion.de/aktionsbereiche/
- Über die sieben Hamburger Bezirke werden 'Bezirkliche Sondermittel' verwaltet.Die Bezirksversammlungen bzw. die Jugendhilfeausschüsse können auf Antrag Mittel an gemeinnützige Organisationen vergeben.Bei größeren Projekten wie z.B. Baumaßnahmen kann es sich lohnen hier Anträge zu stellen. Informationen gibt es dazu im Internet unter: www.hamburg.de/sondermittel/
- Und natürlich gibt es zahlreiche weitere Fundraising-Töpfe bei Stiftungen und Lotterien. Hierzu beraten die entsprechenden Abteilungen in den Kirchenkreisen.
Wer berät mich?
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Zu allen Zuschussfragen berät die [EJH]
per Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
per Telefon: 040 - 30620 - 1370 / 1371
per Fax: 040 - 30620 1379
Siegmar Grapentin 040 - 30620 - 1372














